Autofahrer sollten ihren Verbandskasten bis Ende Januar unbedingt nachrüsten. Denn die Vorgaben, welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, hat sich geändert.
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Achtung, Autofahrer! Seit Anfang 2022 müssen zwei Corona-Masken im Verbandskasten des Autos mitgeführt werden. So steht es in der Neufassung der DIN-Norm des Verbandskastens. Ende Januar 2023 endet die Übergangsfrist – danach muss jeder ohne Masken im Auto Strafe zahlen.
Der Verbandskasten im Auto muss spätestens Ende Januar 2023 zwei Gesichtsmasken enthalten. Diese OP- oder FFP2-Masken sollen im Falle eines Unfalls sowohl den Eigen- als auch den Fremdschutz erhöhen.
Dieser Artikel erschien zunächst auf focus.de.
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