Neue Regel ab 1. Februar: Was Autofahrer jetzt immer im Verbandskasten haben müssen

2023-02-16 14:46:40 By : Mr. Leon Ye

Er gehört seit 50 Jahren in jedes Auto: der Verbandskasten. Mehrmals wurde sein Inhalt seitdem aktualisiert, dieser muss zudem alle fünf Jahre erneuert werden.

Im Notfall kann ein Verbandskasten Leben retten. Deshalb sollte jeder Autofahrer einen im Wagen haben. Doch auch auf den Inhalt müssen Sie achten. Denn ab 1. Februar 2023 greift eine neue Regel. Ein bestimmtes Utensil muss dann immer mit im Rettungskasten liegen.

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Wer ein Auto besitzt, muss ein Erste-Hilfe-Set mich sich führen. Das sieht das Gesetz so vor. Darin müssen unter anderem Pflaster, Handschuhe, Feuchttücher und eine Rettungsdecke liegen. Ab Februar 2023 gilt jetzt auch eine Maskenpflicht. In Verbandskästen sollen dann zwei medizinische Masken enthalten sein.

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Ja! Ab 1. Februar 2023 droht bei einer Polizeikontrolle im Extremfall ein Bußgeld von fünf Euro. Der Inhalt des Verbandskastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm. 

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen den Verbandskasten allerdings nicht austauschen, wenn die Masken fehlen. Günstiger ist es, wenn Sie dem Kästchen oder der Tasche zwei verpackte medizinische Masken beilegen.

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Beim Kauf eines Verbandskastens rät Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE) zum Blick auf das Ablaufdatum der Inhalte. „Es muss nicht immer der ganze Inhalt erneuert werden, häufig reicht es, die Materialien zu ersetzen, die abgelaufen sind“, sagt er. Es gebe für manche Verbandskästen auch Nachfüllpakete, die günstiger seien als ein neuer Kasten.

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Wichtig: Das Verfallsdatum sollte erst in fünf Jahren erreicht werden und der Inhalt den aktuellen Stand der DIN 13164 erfüllen – mit zwei medizinischen Masken. „Die müssen eingeschweißt im Verbandskasten liegen und nicht irgendwo offen und lose im Auto“, sagt Mühlich.

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Liegt das Verfallsdatum zurück oder fehlt der Erste-Hilfe-Kasten ganz, droht bei einer Fahrzeugkontrolle ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro. Fehlt er bei einer Hauptuntersuchung, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als „geringer Mangel“ beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das laut Dekra lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf. Die Plakette gibt es dennoch.

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Die im Handel befindlichen Verbandskästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 genutzt werden und müssen danach entweder ausgetauscht nachgerüstet werden. Wichtig sei zudem der Aufbewahrungsort. „Am besten liegt das Erste-Hilfe-Set griffbereit im Innenraum. Dort kommen Autofahrer nach einem Unfall direkt dran“, sagt Mühlich. Nach einem Heckaufprall bleibt der lebensrettende Kasten im Kofferraum hingegen eingeklemmt zwischen Warndreieck und Wagenheber.

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Krankenwagen benötigten damals lange, um einen Unfallort zu erreichen. Daher führte der Gesetzgeber zum 1. Januar 1972 die Pflicht zum Mitführen eines Kfz-Verbandskastens ein, um eine schnelle Erstversorgung zu ermöglichen. Seitdem muss jedes Auto nach Paragraf 35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Erste-Hilfe-Material an Bord haben, festgelegt nach der DIN 13164. Durch die Norm unterscheidet sich der Inhalt nicht, die Form kann variieren, etwa eine Tasche oder ein Aufbewahrungskasten sein.

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