Reisen: Handgepäck beim Reisen muss immer kleiner sein: Diese Regeln gelten | SÜDKURIER

2023-02-16 15:45:00 By : Ms. Darlee Zou

Immer wieder kommt es beim Einchecken zu Überraschungen: Das Handgepäck darf doch nicht mehr so groß sein, wie beim letzten Mal. Zwar gibt es internationale Empfehlungen, wie groß ein Handgepäcksstück sein darf, doch viele Fluggesellschaften verkleinern diese Empfehlung noch einmal deutlich.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass Passagiere ein kostenloses Handgepäckstück mitnehmen dürfen. Doch die tatsächlichen Maße wurden nicht geregelt. Deshalb handhabt das jede Airline unterschiedlich.

Als Anhaltspunkt gibt es die Kriterien der International Air Transport Association (IATA). Laut der Empfehlung der IATA dürfen Handgepäcksstücke maximal 50 Zentimeter hoch, maximal 40 Zentimeter breit und maximal 25 Zentimeter tief sein. Diese Empfehlung gibt die Organisation an rund 250 Fluggesellschaften. Die Empfehlung der IATA ist jedoch nicht bindend. So kann jede Airline ihre eigenen Regeln festlegen.

Da auch viele Trolleys und Koffer, die mit dem Label "entspricht den gängigen Vorgaben" gekennzeichnet sind, den Maßen der IATA entsprechen, sollten Passagiere vor der Reise noch einmal genau nachmessen.

Manche Airlines lassen außerdem die Passagiere selbst rechnen: Die Summe der Höhe, Breite und der Tiefe des Handgepäckstücks darf dann nicht mehr als 115 Zentimeter betragen.

Da jede Airline ihre eigenen Vorgaben hat, was die Größe und das Gewicht der Handgepäcksstücke angeht, sollten sich Passagiere vor dem Flug über die Regelungen bei ihrem Dienstleister informieren. Die Informationen zu den Regelungen und Bestimmungen zum Handgepäck können auf der jeweiligen Website der Fluggesellschaften nachgesehen werden.

Für beispielsweise die Lufthansa gelten derzeit folgende Regeln: Das Handgepäckstück darf maximal acht Kilogramm wiegen. Dabei dürfen die maximalen Maße von 55 Zentimetern Höhe, 40 Zentimetern Breite und 23 Zentimetern Tiefe nicht überschritten werden.

Ob und wie das Handgepäck gemessen wird, hängt ebenfalls von der Airline ab. Die meisten Fluggesellschaften kontrollieren nur stichprobenartig, ob das Handgepäck den Regelungen entspricht. Und auch zu auffällig sollte es nicht sein: Zu große oder sehr voll aussehende Gepäckstücke werden häufiger von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fluggesellschaften kontrolliert.

Wenn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auffällt, dass das Handgepäcksstück zu groß oder zu viel ist, wird es gekennzeichnet und zum Aufgabegepäck gebracht. Das bedeutet, dass das eigentliche Handgepäck in den Frachtraum kommt. Außerdem erhebt die Airline bei Verstößen eine Gebühr. Diese fällt je nach Airline unterschiedlich aus.

Neben dem normalen Handgepäcksstück dürfen Passagiere auch einen weiteren persönlichen Gegenstand mitnehmen. Das kann eine Handtasche, ein Rucksack oder auch eine Laptoptasche sein. Hierbei gibt es laut april-international.com eine Gewichtsbegrenzung von zwei Kilogramm. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass man das Gepäckstück noch selbst gut im Flugzeug verstauen kann.